Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 03.11.2015 - 12 U 102/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
ARB § 23; ARB § 25
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung eines Versicherungsvertreters für Arbeitsrechtsschutz
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 94 § 25
Rechtsschutzdeckung für mehrere Lebensbereiche und Beteiligte erfassende Streitigkeiten - Justiz Baden-Württemberg
§ 23 ARB, § 25 ARB
Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei einer mehrere Lebensbereiche erfassenden Streitigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB § 23; ARB § 25
Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung eines Versicherungsvertreters für Arbeitsrechtsschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für den arbeitsrechtlichen Rechtsschutz
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Gewährung von Rechtsschutzdeckung
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 10.06.2015 - 4 O 308/14
- OLG Karlsruhe, 03.11.2015 - 12 U 102/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 358
- NZA 2016, 571
- VersR 2016, 391
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79
Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.11.2015 - 12 U 102/15
Selbständig tätig ist, wer seinen Beruf wirtschaftlich und organisatorisch in eigener Regie ausübt, wobei es nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern auf die vereinbarungsgemäß und tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ankommt (BGH VersR 1982, 343, juris-Rn. 17; zur Selbständigkeit eines Handelsvertreters).
- BGH, 06.03.2019 - IV ZR 72/18
Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen des Risikoausschlusses für die …
b) Der durchschnittliche Versicherungsnehmer versteht unter einem Arbeitsverhältnis das Dauerschuldverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber (…vgl. dazu OLG Saarbrücken ZfSch 2010, 280 unter 1 b (1) [juris Rn. 49];… Harbauer/Obarowski, Rechtsschutzversicherung 9. Aufl. § 2 ARB 2010 Rn. 91 f.), das von freiberuflicher und/oder selbständiger Tätigkeit abzugrenzen ist (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2016, 391 unter 2 [juris Rn. 29 f.]).